Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
Normal Groß Farbe SW WS GB

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18. August 2006 in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Informationen zum Gesetz finden Sie hier.


Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Die Evaulation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz finden Sie hier.